Wege

"Um zu überzeugenden Lösungen zu kommen, muss man manchmal auch unkonventionelle Wege gehen."

Erbrecht

Erben

"Lange vor dem grünen Rasen stehen die Fragen im Raum, die man nur mit sehr lebendigem Verstand und gesundem Empfinden sauber regeln kann."

Wie können wir Ihnen helfen?

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Testament, Erbvertrag oder Schenkung?

Das Erbrecht befasst sich mit dem Übergang von Eigentum oder Vermögen eines verstorbenen Menschen auf eine oder mehrere andere Personen.

Wir beraten Erben beim Entwurf von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungen und betreuen unsere Mandanten bei Erbschaftsstreitigkeiten unter prozessualer Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

Jedem Erblasser steht es offen, in seinem Testament neben der Verteilung des Erbes auch einen Testamentsvollstrecker festzulegen. Dieser verantwortet die korrekte Umsetzung des Testaments. Ob eine Testamentsvollstreckung immer sinnvoll ist, oder bei Fragen zur Formulierung können wir Sie immer beraten. Durch das Testament festgelegte Testamentsvollstrecker sind nicht verpflichtet, das Amt anzunehmen, daher können auch wir diese Aufgabe übernehmen.

Unternehmensnachfolge

Ebenso beraten wir Sie zu der Gestaltung der Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge und bei Schenkungen.

Unsere Vertretung auf dem Gebiet des Erbrechts umfasst u. a. die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

 

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht in Mülheim a. d. Ruhr ist:

Herr Rechtsanwalt Stefan Schwarz